Soziales

Wir fördern Hilfe zur Selbsthilfe als Grundsatz einer soliden, bedarfsgerechten und finanzierbaren Sozial- und Gesundheitspolitik!

Wir machen Arbeitsagentur und Jobcenter zu Motoren der Arbeitsvermittlung!


Soziale Sicherung

Der Kreis Mettmann ist örtlicher Träger der Sozialhilfe im Bereich der Existenzsicherung und der Hilfe zur Pflege. Außerdem erbringt der Kreis wichtige Unterstützungsleistungen wie die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, das Elterngeld und das BAföG für Schülerinnen und Schüler.
Mit der Verwaltung dieser staatlichen Leistungen trägt der Kreis Mettmann in Teilen gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten dazu bei, dass für die betroffenen Menschen ein soziales Netz geknüpft ist, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
 

Jobcenter Mettmann aktiv

Der Kreis Mettmann ist gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Träger des Jobcenters „Mettmann aktiv“. Dort wird der Lebensunterhalt für Arbeitssuchende sichergestellt und die Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert. Eine besondere Aufgabe ist es, die in den Jahren 2015/2016 zu uns gekommenen Flüchtlinge in den Arbeitsprozess aufzunehmen.
Durch die gute Konjunktur der vergangenen Jahre, aber auch durch die engagierte Arbeit des Jobcenters konnten die Arbeitslosenzahlen im Kreis Mettmann von 2014 bis 2020 deutlich gesenkt werden. Waren im Jahr 2014 noch 18.290 arbeitslose Menschen zu verzeichnen, so waren es im Dezember 2019 nur noch 14.467. Dieser Rückgang um 3.823 Fälle beträgt 20,9 %. Mit rund 193.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen weist der Kreis Mettmann eine neue Rekordzahl auf.
Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II werden gemeinsam vom Bund und dem Kreis Mettmann finanziert. Während der Bund die Regelsätze und einen Anteil der Kosten der Unterkunft übernimmt, trägt der Kreis Mettmann mit etwa 70 % den größeren Anteil der Kosten der Unterkunft. Auf diese Weise wird den langzeitarbeitslosen Menschen eine angemessene Wohnung finanziert und damit die Obdachlosigkeit dieser Bevölkerungsgruppe vermieden.
Der Kreis hat im Zeitraum von 2014-2020 für seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft insgesamt 417 Mio. € aufgewandt.
 

Wohnraumförderung

Die städteplanerische Gestaltung und damit die Bereitstellung von Wohnraum durch den Erlass von Bebauungsplänen ist Aufgabe der kreisangehörigen Städte.
Dagegen verwaltet der Kreis Mettmann die vom Land Nordrhein-Westfalen über die NRW-Bank bereitgestellten Finanzmittel für den öffentlich geförderten Wohnraum.
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 konnten Finanzmittel in Höhe von 107 Mio. € für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bewilligt und damit für den sozialen Mietwohnungsbau, die Eigenheimförderung und den barrierefreien Ausbau von Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.