Für meine Tätigkeit als Landrat erhalte ich Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe B 7. Sie belaufen sich laut Lohnbescheinigung des Kreises Mettmann im Jahr 2018 inklusive Aufwandsentschädigung und vermögenswirksamer Leistungen auf brutto 120.902 €. Nach Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verbleiben netto 85.774,44.
 
Mit diesen Dienstbezügen ist auch die Leitung der Kreispolizeibehörde Mettmann abgegolten. Im Klartext: Während die Polizeipräsidenten/-innen in Großstädten vom Land NRW bezahlt werden, erhält der Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde eines Kreises kein Gehalt vom Land NRW. Eine sparsame Lösung für den Steuerzahler, aber auch für das Land NRW.
 
Daneben habe ich Einkünfte aus sogenannten Nebentätigkeiten.
 
Nebentätigkeiten sind Aufgaben, die ich entweder für den Kreis Mettmann oder in meiner Eigenschaft als Präsident des Landkreistags NRW wahrnehme. Diese Aufgaben, wie zum Beispiel der Vorsitz des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Düsseldorf, als Mitglied im Beirat für Wohnraumförderung der NRW-Bank u.a.m. sind zu den normalen Aufgaben des Landrates zusätzlich zu erledigen. Sie sind zum einen sehr verantwortungsvoll, weil ich für die Wahrnehmung dieser Aufgaben in vollem Umfang hafte, und sie sind teilweise sehr arbeitsaufwändig, weil komplexe Aufgabenstellungen vorbereitet und organisiert werden wollen.

 

Die Mehrzahl dieser Tätigkeiten (z.B. im Stiftungsrat Neanderthal Museum, für die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land, in der Stiftung Notfallseelsorge, als Vorsitzender des Fördereins Berufskolleg Hilden , u. a. m) sind ehrenamtlich, werden nicht bezahlt und sind mit meinem Einkommen als Landrat des Kreises abgegolten. Für andere Funktionen werden dagegen Aufwandsentschädigungen bezahlt. Dazu zählen u.a.: Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Düsseldorf, Mitglied im Beirat der RWE AG, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Regio-Bahn AG.. Von diesen Zahlungen sind auf Grund der gesetzlichen Vorschriften bestimmte Beträge an den Kreis Mettmann abzuführen, andere zählen zu meinem Einkommen, das zu versteuern ist.


Daraus resultierte im Jahr 2018 die folgende Berechnung:

Brutto-Zahlungseingänge aus Nebentätigkeiten:   
 
63.579,24 €
 
Davon an Umsatzsteuer an das Finanzamt Hilden entrichtet:   
 
8.152,42 €
 
Davon an den Kreis Mettmann abgeführt:   
 
22.644,10 €
 
Folglich zu versteuern:    
 
32.882,98 €